Richtlinien für das Tennisspielen im Verein

Gemäß Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 23. April 2021, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2021.

In der Verantwortung des Vereins:

1. Es dürfen bis auf Weiteres nur Vereinsmitglieder die Anlage betreten. Gäste sind daher zunächst leider nicht zulässig. Nach Zugang muss das Eingangstor von innen abgeschlossen werden.
2. Um den Spielbetrieb zu gewährleisten, benutzen die Aktiven die Belegungstafel. Es ist nur Einzelspiel erlaubt!
3. Bitte vor Spielbeginn in die an der Belegungstafel ausgehängte Liste eintragen.
4. Zu Beginn mit möglichst profillosen Tennisschuhen (glatte Sohle) spielen.
5. Händewaschen mit Seife an den Waschbecken.
6. Ausschließlich Einweg-Papierhandtücher benutzen.
7. Desinfektionsmittel sind im Eingangsbereich und an den Waschbecken bereitgestellt.
8. Toiletten sind zugänglich und rein zu halten.
9. Umkleidekabinen und Duschen bleiben zunächst geschlossen und sind nicht zugänglich. Daher bitte in Tenniskleidung die Platzanlage betreten.
10. Die Spielerbänke/-stühle bleiben mit mind. 2 Meter Abstand stehen.
11. Regelmäßige Leerung der Abfallkörbe.
12. Die Nutzung der Clubgaststätte richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie!
13. Bei Aufenthalt auf der Tennisanlage, ohne aktiv zu spielen, wird das Tragen eines Nasen-/Mundschutzes erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
14. Wartebereiche für Spieler sind markiert, um die Abstandsregelung an der Belegungstafel und den sanitären Einrichtungen sicherzustellen.
15. Nach Spielende muss die Tennisanlage zeitnah unter Beachtung der Abstände verlassen und das Eingangstor abgeschlossen werden.

In der Verantwortung der Spieler und Trainer:

1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten zu Hause bleiben.
2. Tennissachen getrennt vom Spielpartner ablegen.
3. Kein Handshake
4. Eigenes sauberes Handtuch (z.B. als Unterlage fürs Sitzen, Schweiß abwischen)
5. Der Mindestabstand von 2 Meter zu anderen Personen muss zu jeder Zeit auf der Anlage eingehalten werden.
6. Kinder unter 12 Jahren brauchen eine erwachsene Begleitperson zum Betreten der Tennisanlage.

Der Vorstand

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